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Arbeitslosigkeit im Landkreis Meißen aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 1,3 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Meißen ist im März auf 6,3 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Meißen?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Meißen sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 99 Personen und damit 1,3 Prozent auf 7.739 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Meißen im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Meißen einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 7 oder 0,2 Prozent auf 3.274 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Meißen auf 42,3 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Meißen niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Meißen um 539 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 7,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,8 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 6,3 Prozent.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 6,6 Prozent deutlich höher als die der Frauen von 5,9 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 6,0 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 7,2 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 31,8 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Meißen beziehen Bürgergeld, nämlich 5.171 von insgesamt 7.739. Somit erhalten 66,8 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 3 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 0,1 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wer erhält im Landkreis Meißen Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 12.946 Menschen Bürgergeld im Landkreis Meißen. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Davon waren 9.460 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 40 Menschen, ein Rückgang um 0,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 232 Menschen höher, ein Plus von 1,1 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 4 Personen, ein Rückgang von 0 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 4 Personen und damit 0 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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