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Arbeitslosigkeit im Landkreis Aschaffenburg aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 3,8 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Aschaffenburg ist im März auf 3,7 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Beratungsszene in einer Agentur für Arbeit (gestellt) (Foto) Suche
Beratungsszene in einer Agentur für Arbeit (gestellt) Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Aschaffenburg?

Gute Nachrichten von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Aschaffenburg sank im März deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 146 Personen und damit 3,8 Prozent auf 3.675 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Aschaffenburg im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 3,7 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Aschaffenburg einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 22 oder 2,2 Prozent auf 989 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Aschaffenburg auf 26,9 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Aschaffenburg niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Aschaffenburg um 249 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,4 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Aschaffenburg besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 3,7 Prozent.
Männer waren im März etwas häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen. Ihre Arbeitslosenquote lag bei 3,8 Prozent und damit 0,3 Prozentpunkte höher als die der Frauen von 3,5 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 3,5 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 4,4 Prozent. Für Ausländer lag die Arbeitslosenquote bei 12 Prozent. Dazu zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit Wohnsitz in Deutschland.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Der Landkreis Aschaffenburg gehört zur Minderheit von Kreisen in Deutschland, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitslosen Bürgergeld beziehen. Im aktuellen Monat sind es 1.784 der insgesamt 3.675 Arbeitslosen und damit 48,5 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 58 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 3,1 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Aschaffenburg Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 6.124 Menschen Bürgergeld im Landkreis Aschaffenburg. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Davon waren 4.108 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 46 Menschen, ein Rückgang um 0,8 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 23 Menschen niedriger, ein Minus von 1,3 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 23 Personen, ein Rückgang von 0,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 23 Personen und damit 0,6 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
Sie wollen weiterlesen? Lesen Sie auch unsere Beiträge zur Arbeitslosigkeit in Deutschland insgesamt, in Bayern oder anderen Bundesländern oder einen der weiteren 399 Beiträge zur Arbeitslosigkeit in den deutschen Landkreisen und Städten!
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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