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Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell aktuell im März: Deutlicher Rückgang in der Arbeitslosenstatistik zum Vorjahr

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Cochem-Zell ist im März auf 4,2 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt am 30.11. die Arbeitslosenzahlen für November bekannt. (Foto) Suche
Die Bundesagentur für Arbeit gibt am 30.11. die Arbeitslosenzahlen für November bekannt. Bild: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Cochem-Zell?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 171 Personen und damit 10,7 Prozent auf 1.428.

Arbeitslosenquote im Landkreis Cochem-Zell im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,5 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Cochem-Zell einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

24,4 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 8 oder 2,2 Prozent auf insgesamt 349 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Cochem-Zell niedriger als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell um -174 Personen niedriger. Das entspricht einem Rückgang um 10,9 Prozent. Die Arbeitslosenquote sank um 0,6 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 4,8 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 4,2 Prozent.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 4,1 Prozent etwas niedriger als die der Frauen von 4,3 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 4,7 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 14,9 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Der Landkreis Cochem-Zell gehört zur Minderheit von Kreisen in Deutschland, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitslosen Bürgergeld beziehen. Im aktuellen Monat sind es 712 der insgesamt 1.428 Arbeitslosen und damit 49,9 Prozent. Ihre Zahl lag um 13 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,8 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Cochem-Zell Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 2.592 Menschen Bürgergeld im Landkreis Cochem-Zell. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 1.717 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 0 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,0 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 30 Menschen niedriger, ein Minus von 5,2 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 12 Personen, ein Rückgang von 0,7 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 12 Personen und damit 0,7 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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