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Arbeitslosigkeit im Landkreis Groß-Gerau aktuell im März: Deutlicher Anstieg in der Arbeitslosenstatistik zum Vorjahr

Deutlich mehr Menschen als vor einem Jahr beziehen im Landkreis Groß-Gerau Bürgergeld. Die Zahl der Leistungsempfänger stieg um 5,5 Prozent. Lesen Sie mehr zu Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in der Region.

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Groß-Gerau?

Im März gab es im Landkreis Groß-Gerau 51 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Zahl der Menschen ohne Arbeit stieg damit um 0,5 Prozent auf 9.498 Menschen.

Arbeitslosenquote im Landkreis Groß-Gerau im März 2024

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Damit liegt die Quote über dem Landesdurchschnitt von 5,6 Prozent.

35,5 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 69 oder 2,1 Prozent auf insgesamt 3.369 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Groß-Gerau höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Groß-Gerau um 1.164 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 14,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,7 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,5 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Groß-Gerau besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 6,2 Prozent.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 7,1 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 5,1 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 13,1 Prozent. Männer waren im März etwas seltener von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Von den 9.498 Arbeitslosen im Landkreis Groß-Gerau beziehen 6.323 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 66,6 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 107 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 1,7 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Groß-Gerau Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 21.608 Menschen Bürgergeld im Landkreis Groß-Gerau. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 14.173 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 314 Menschen, ein Anstieg um 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 737 Menschen höher, ein Plus von 5,5 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 63 Personen, was einem Zuwachs von 0,4 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 63 Personen und damit 0,4 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Zahl der Erwerbspersonen geteilt. Letztere umfassen alle Menschen, die bei Vollbeschäftigung arbeiten würden, also sowohl Arbeitslose als auch Angestellte und Selbstständige. Wären alle Menschen in einer Region arbeitslos, würde die Quote 100 Prozent betragen, hätten alle Arbeit, läge sie bei 0,0 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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