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Arbeitslosigkeit im Landkreis Main-Spessart aktuell im März: Deutlicher Anstieg in der Arbeitslosenstatistik zum Vorjahr

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Main-Spessart im März aus!

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Main-Spessart?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Main-Spessart ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 44 Personen und damit 2,5 Prozent auf 1.742.

Arbeitslosenquote im Landkreis Main-Spessart im März 2024

Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 2,4 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 3,7 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 6 oder 1,9 Prozent auf 314 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Main-Spessart auf 18 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Main-Spessart niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Main-Spessart um 266 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 18,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 2,0 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Main-Spessart besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 2,4 Prozent.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 2,9 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 2,3 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 9,2 Prozent. Männer waren im März etwas häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Der Landkreis Main-Spessart gehört zur Minderheit von Kreisen in Deutschland, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitslosen Bürgergeld beziehen. Im aktuellen Monat sind es 822 der insgesamt 1.742 Arbeitslosen und damit 47,2 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 31 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 3,9 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Main-Spessart Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 3.037 Menschen Bürgergeld im Landkreis Main-Spessart. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 1.973 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 31 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 1,0 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 128 Menschen höher, ein Plus von 5,4 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 35 Personen, was einem Zuwachs von 1,8 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 35 Personen und damit 1,8 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil der Arbeitslosen an allen Menschen an, die an Arbeit interessiert sind. Dabei wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Anzahl der sogenannten Erwerbspersonen geteilt. Zu den Erwerbspersonen zählen neben den Arbeitslosen selbst noch die Erwerbstätigen, also alle Menschen, die aktuell einer Arbeit nachgehen, egal ob sie angestellt oder selbständig sind. Wären in einer Region also alle Menschen arbeitslos, würde die Arbeitslosenquote 100 Prozent betragen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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