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Arbeitslosigkeit im Landkreis Aichach-Friedberg aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 2,9 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Aichach-Friedberg ist im März auf 2,7 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt am 30.11. die Arbeitslosenzahlen für November bekannt. (Foto) Suche
Die Bundesagentur für Arbeit gibt am 30.11. die Arbeitslosenzahlen für November bekannt. Bild: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Aichach-Friedberg?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Aichach-Friedberg sank im März deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 64 Personen und damit 2,9 Prozent auf 2.159 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Aichach-Friedberg im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 3,7 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 4 oder 1 Prozent auf 407 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Aichach-Friedberg auf 18,9 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Aichach-Friedberg niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Aichach-Friedberg um 112 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 5,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 2,6 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 2,7 Prozent abweichen.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 3,9 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 8,3 Prozent. Männer waren im März deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Der Landkreis Aichach-Friedberg gehört zur Minderheit von Kreisen in Deutschland, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitslosen Bürgergeld beziehen. Im aktuellen Monat sind es 800 der insgesamt 2.159 Arbeitslosen und damit 37,1 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 46 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 6,1 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Aichach-Friedberg Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Aichach-Friedberg 3.345 Menschen Bürgergeld. Davon waren 2.241 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 15 Menschen, ein Rückgang um 0,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 125 Menschen höher, ein Plus von 4,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 5 Personen, was einem Rückgang von 0,2 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 5 Personen und damit 0,2 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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