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Arbeitslosigkeit im Landkreis Kaiserslautern aktuell im März: Arbeitslosenquote bleibt unverändert bei 5,2 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Kaiserslautern im März aus!

Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  (Foto) Suche
Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  Bild: Ralf Hirschberger / picture alliance / dpa

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Kaiserslautern?

Gute Nachrichten von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Kaiserslautern sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 23 Personen und damit 0,8 Prozent auf 2.941 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Kaiserslautern im März 2024

Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 5,2 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Kaiserslautern einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

32,2 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 12 oder 1,3 Prozent auf insgesamt 947 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Kaiserslautern niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Kaiserslautern um 83 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 2,9 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,1 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Kaiserslautern besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 5,2 Prozent abweichen.
Junge Menschen sind in der Kaiserslautern häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent aus. Ihre Arbeitslosenquote liegt damit 0,3 Prozentpukte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 6,1 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im März bei 14,1 Prozent.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Von den 2.941 Arbeitslosen im Landkreis Kaiserslautern beziehen 1.568 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 53,3 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 28 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 1,8 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wer erhält im Landkreis Kaiserslautern Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 5.132 Menschen Bürgergeld im Landkreis Kaiserslautern. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 3.389 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 108 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 2,1 Prozent. Gegenüber dem März vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 16 Menschen niedriger, ein Minus von 0,5 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 66 Personen, ein Zuwachs von 2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 66 Personen und damit 2 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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