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Arbeitslosigkeit im Landkreis Gießen aktuell im März: Arbeitslosenquote sinkt auf 5,9 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Gießen im März aus!

Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  (Foto) Suche
Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  Bild: Ralf Hirschberger / picture alliance / dpa

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Gießen?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Gießen ist im März zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 118 Personen und damit 1,3 Prozent auf 8.854.

Arbeitslosenquote im Landkreis Gießen im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Gießen einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 28 oder 0,9 Prozent auf 3.007 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Gießen auf 34 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Gießen niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Gießen um 805 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 10,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,4 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 5,9 Prozent abweichen.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 6,2 Prozent deutlich höher als die der Frauen von 5,5 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 4,4 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 5,6 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 20 Prozent.

"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik

Von den 8.854 Arbeitslosen im Landkreis Gießen beziehen 6.263 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 70,7 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 23 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,4 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Gießen Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im März im Landkreis Gießen 23.034 Menschen Bürgergeld. 15.645 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 43 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 688 Menschen höher, ein Plus von 3,6 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 18 Personen, was einem Zuwachs von 0,1 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 18 Personen und damit 0,1 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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