Erstellt von - Uhr

Angst vor AfD-Mehrheit: Sie könnten Justiz und Co. besetzen! Verfassungsexperte fordert Gesetz gegen AfD

Die Ampel-Koalition will das Bundesverfassungsgericht vor der AfD schützen, sollte die Partei eine Mehrheit bekommen. Verfassungsexperten warnen nun davor, dass die Alternative für Deutschland Spitzenpositionen besetzen könnte. Deshalb braucht es eine Reform.

Alice Weidel und Tino Chrupalla von der AfD. Verfassungsexperten fordert ein Gesetz gegen die Alternative für Deutschland. (Foto) Suche
Alice Weidel und Tino Chrupalla von der AfD. Verfassungsexperten fordert ein Gesetz gegen die Alternative für Deutschland. Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Viele Demokraten zeigen sich besorgt über das Erstarken der AfD und darüber, dass sie wichtige Spitzenposten übernehmen könnten. Zuletzt sorgte die Wahl von zwei AfD-Politikern zu ehrenamtlichen Verfassungsschützern in Bayern für Entrüstung. Die Ampel-Koalition sprach sich dafür aus, wegen des Erstarkens extremer Parteien das Bundesverfassungsgericht besser vor möglicher Einflussnahme zu schützen. Sie fordern eine Änderung im Grundgesetz, um das Bundesverfassungsgericht vor einer Machtübernahme zu schützen.

Grundgesetzänderung geplant: Ampel-Koalition will Bundesverfassungsgericht vor AfD schützen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte der "Welt am Sonntag" gesagt, dass eine Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht künftig eine Zweidrittel- statt eine einfache Mehrheit erfordern sollte. Fechner verwies unter anderem auf Polen, wo man erlebt habe, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne.

Der Parlamentsgeschäftsführer der FDP, Stephan Thomae, sagte, man müsse Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen "Feinde der Demokratie" machen. Dazu sollten wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Das könnte seiner Aussage nach folgendermaßen aussehen. Möglich seien "die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann". Diese Regeln könnten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.

Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig - die Regierungsfraktionen bräuchten also die Zustimmung von CDU/CSU.Die Union hat wohlwollend auf Überlegungen der Ampel-Koalition reagiert. "Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht. Dieses wichtige Thema sollte auf breiter Basis diskutiert werden", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (30. Januar).

Lesen Sie auch:

Angst vor AfD-Beamten in Spitzenposten: Verfassungsexperten fordern eine Reform

Sollte die AfD in Bundes- oder Landesregierungen eine Mehrheit erzielen, könnten sie politische Beamte austauschen, erklärt Verfassungsjurist Joseph Lindner von der Universität Augsburg gegenüber der "Bild". Es betrifft vor allem Spitzenposten in wichtigen Bereichen. "In der Verwaltung können politische Beamte, also vor allem Staatssekretäre und Abteilungsleiter in den Ministerien, aber auch Generäle und Admirale der Bundeswehr ohne Begründung ausgetauscht werden", sagt Verfassungsexperte Professor Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg dem Boulevardblatt. Lindner fordert deshalb eine Reform. "Es besteht dringender Handlungsbedarf."

Neues Gesetz gegen AfD gefordert: Verfassungsrechtler für Änderung des Beamtengesetzes

Wie könnte die AfD, wenn sie einen Regierungsauftrag hätte, daran gehindert werden Posten mit ihren eigenen Leuten zu besetzen? Eine wie von SPD und FDP geforderte Zwei-Drittel-Mehrheit als Quote für die Besetzung von Spitzenposten sieht Professor Volker Boehme-Neßler nicht als die richtige Option. Das würde seiner Meinung nach der Verwaltung schaden. Sinnvoller sei eine Änderung im Beamtengesetz, schlägt Lindner vor. Nur noch Personen, die entsprechende Leistungen und Qualifikationen mitbringen, sollten als politische Beamte agieren dürfen. Eine derartige Änderung trifft aber alle Parteien, weil die Altparteien selbst Spitzenposten mit ihrem eigenen Personal besetzen.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/rad/news.de/dpa

Themen: