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Coronavirus-News aktuell: Muss ich Gebühren für Kita, Verein und Muckibude weiterzahlen?

Das Coronavirus hat das öffentliche Leben lahmgelegt. In Zeiten von Kita-Schließungen, Konzert-Absagen und Co. steht die Frage im Raum, welche Gebühren weitergezahlt werden müssen und welche Beiträge man zurückerstattet bekommt.

Verlassene Fitnessstudios sind in Zeiten des Coronavirus kein seltener Anblick. Doch müssen Mitgliedsbeiträge trotz Schließung weiterbezahlt werden? (Foto) Suche
Verlassene Fitnessstudios sind in Zeiten des Coronavirus kein seltener Anblick. Doch müssen Mitgliedsbeiträge trotz Schließung weiterbezahlt werden? Bild: Bodo Schackow / ZB / picture alliance / dpa

In Zeiten wie der aktuell wütenden Coronavirus-Pandemie geht es nicht nur um die Gesundheit jedes einzelnen, sondern auch um finanzielle Auswirkungen der Virus-Welle. Um die Verbreitung der Infektionen einzudämmen, ist das öffentliche Leben zum Erliegen gekommen, Schulen und Kindergärten sind ebenso geschlossen wie Fitnessstudios, Fußballstadien oder Vereinshäuser. Doch wie verhält es sich mit Mitgliedsbeiträgen in Zeiten der Coronakrise - müssen die Gebühren weitergezahlt werden oder darf man die Zahlungen aussetzen?

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Kita, Schulen, Fitnessstudio geschlossen: Was passiert mit meinen Gebühren?

Mit diesen Fragen hat sich Daniel Fischer, seines Zeichens Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei WKR mit Sitz in Leipzig, beschäftigt. In der "Bild" gab der Jurist Auskunft darüber, wie in Zeiten des grassierenden Coronavirus mit Mitgliedsbeiträgen beispielsweise für Fitnessstudios verfahren werden kann und was Eltern in Sachen Kitagebühren beachten sollten.

Coronavirus aktuell: Müssen Kita-Gebühren trotz Schließung gezahlt werden?

Da Kindertagesstätten ebenso wie Schulen geschlossen wurden, müssen Eltern sich derzeit selbst um eine alternative Kinderbetreuung bemühen. Ob Erziehungsberechtigte für die Dauer der Schließung die Gebühren zurückerhalten, ist laut Rechtsexperte Daniel Fischer nicht einheitlich geregelt. Je nachdem, in welcher Trägerschaft sich die Kindertagesstätte befindet, können die vertraglich festgehaltenen Regelungen unterschiedlich sein. Wer jetzt Kita-Gebühren überweisen muss, sollte dies dem Anwalt zufolge "unter Vorbehalt der Rückforderung" tun: "Da reicht entweder ein Vermerk im Verwendungszweck oder eine separate Info an den Träger", rät Rechtsanwalt Daniel Fischer.

Ähnliches gilt auch für Schulessen. Im Falle von Schulschließungen können Mittagsmenüs je nach Vertrag mit dem Caterer abbestellt werden, bei Guthaben-Modellen bleibt das bereits gezahlte Geld unangetastet, wenn keine Schulspeisung in Anspruch genommen wird.

Bekomme ich mein Geld für Konzerttickets und Dauerkarten wegen Corona zurück?

Das Coronavirus wirkt sich nicht nur auf die Schulpflicht, sondern auch auf die Freizeitgestaltung massiv aus. Nach der Absage von Konzerten, Sportveranstaltungen und Co. steht die Frage im Raum, was mit bereits gekauften Tickets passiert. Rechtsanwalt Daniel Fischer hat dazu ein klares Statement: Wird ein Event abgesagt, ist der Veranstalter in der Pflicht, den Ticketpreis zurückzuerstatten, ganz gleich, aus welchem Grund die Veranstaltung ausfällt. Wer jedoch eine Dauerkarte beispielsweise für seinen Lieblingsfußballverein hat, darf dem Experten zufolge auf eine teilweise Erstattung des Kaufpreises hoffen. In jedem Fall sollte man sich an den Veranstalter wenden, um die Konditionen für eine Rückerstattung zu erfragen.

Fitnessstudio wegen Coronavirus geschlossen: Muss ich Mitgliedsbeiträge weiterzahlen?

Apropos Sport: Durch die Coronakrise stehen derzeit auch landesweit Fitnessstudios leer. Bekommen Sportskanonen ihre Mitgliedsbeiträge nun zurück, wenn die Muckibuden geschlossen sind? Dem Experten zufolge handelt es sich in diesen Fällen um eine Vertragsstörung - kann der Anbieter seine Dienstleistung nicht erbringen, sind theoretisch auch keine Gebühren fällig. Ob das auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, sieht der Rechtsanwalt skeptisch: Die Dienstleistung ruhe laut Daniel Fischer nur vorübergehend, "man kann ja nach der Wiedereröffnung des Studios wieder alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen".

Mitgliedsbeiträge für Vereine dürfen nicht ausgesetzt werden

Und wie sieht es mit Mitgliedsbeiträgen für Vereine aus? Diese nicht zu zahlen, entbehrt Rechtsanwalt Daniel Fischer zufolge einer rechtlichen Grundlage, "weil es hier keine vertraglich festgeschriebene Gegenleistung des Vereins gibt". Vereinsmitgliedern bleibt also nichts anderes übrig, die Beiträge auch in Zeiten der Coronakrise weiter zu entrichten, um die "Förderung des Vereinszwecks" zu erfüllen.

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