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Coronavirus-Pandemie-News: Geld zurück bei Schließung? DAS passiert mit Ihrem Fitnessstudio-Beitrag

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie mussten auch Fitnessstudios ihre Türen schließen. Doch was passiert eigentlich mit Ihrem monatlichen Beitrag, wenn Sie den Dienst nun gar nicht nutzen können? Wir klären auf.

Müssen Sie Ihre Beiträge auch dann weiterzahlen, wenn Sie das Fitnessstudio aufgrund der Corona-Schließung nicht nutzen können? (Foto) Suche
Müssen Sie Ihre Beiträge auch dann weiterzahlen, wenn Sie das Fitnessstudio aufgrund der Corona-Schließung nicht nutzen können? Bild: 4th Life Photography/AdobeStock

Nicht nur Nachtclubs und Bars mussten im Zuge des Kampfes gegen das Coronavirus schließen, auch Fitnessstudios waren gezwungen, ihren Betrieb einzustellen. Sportbegeisterte müssen ihrem Work-out nun daheim oder im Freien frönen. Ärgerlich, bedenkt man, dass man monatlich viel Geld für die Nutzung des Studios bezahlt. Haben Sie ein Anrecht darauf, das Geld zurückzubekommen? Wir geben Auskunft.

Muss ich die Beiträge fürs Fitnessstudio trotz Schließung zahlen?

Der Nachrichtensender "ntv" hat die "Verbraucherzentrale Sachsen" gefragt, ob Beitrage zum Fitnessstudio oder Anrechte im Theater trotz der Schließung der Einrichtungen weiterhin gezahlt werden müssen. Der Rechtsexperte Michael Hummel findet, dass Leistungen, die nicht genutzt werden können, auch nicht finanziell entlohnt werden müssen. Rein rechtlich gesehen müsste man also das Geld zurückfordern dürfen.

Darf ich die Zahlungen einfach einstellen?

Rechtfertigt eine Coronavirus-bedingte Schließung meines Fitnessstudios also, dass ich meine monatlichen Beitragszahlungen einfach aussetze und dem Studio kein Geld mehr überweise? Die Antwort darauf ist ebenfalls klar: Nein. Solange ein Vertrag besteht, dürfe man die Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen. Auch für eine Kündigung aus außerordentlichen Gründen eigne sich die Coronakrise nicht, da die Studioleistungen ja nur vorübergehend nicht nutzbar seien und nach der Krise wieder zur Verfügung stünden.

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Wie soll ich mich verhalten?

Der Rechtsexperte rät, sich mit dem Vertreiber des Fitnessstudios in Verbindung zu setzen. So ließe sich eine für beide Seiten vertretbare Lösung finden. Außerdem führt Hummel an, dass man als Verbraucher auch Kulanz walten lassen könne. Zahlreiche Unternehmen - ob Restaurantbesitzer, Clubinhaber, Einzelhandelsverkäufer oder Fitnessstudio-Betreiber - befinden sich durch die Corona-Situation finanziell in der Bredouille. Wer als Verbraucher nicht noch Öl ins wirtschaftliche Feuer gießen möchte, könne seine Beiträge einfach weiterhin zahlen.

Bei YouTube gibt es eine Vielzahl von Fitnessangeboten, die kostenlos von zu Hause aus betrieben werden können, zum Beispiel die Programme von "BodyKiss" und "Pamela Reif".

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/bos/news.de

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