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Lieferengpass bei LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Arzneimittel LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 01.08.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist dringend davon abzuraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG: Die Details zum Arzneimittel

LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lamotrigin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
  • Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
MedikamentLAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN05510929
WirkstoffLamotrigin
Gültigkeitszeitraum11.03.2024 bis 01.08.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall LAMOTRIGIN ARISTO® 25 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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