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Lieferengpass bei CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML ist aktuell betroffen.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML: "Unzureichende Produktionskapazitäten"

Für das Medikament des Herstellers Teva GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 11.12.2023 bis zum 29.02.2024 gültig. Kritisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML: Die Details zum Arzneimittel

Cisplatin Teva® 1 mg/ml ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cisplatin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Bösartige Neubildung: Harnblase, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung ungenau bezeichneter Lokalisationen: Kopf, Gesicht und Hals
  • Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung: Hoden, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung des Ovars
  • Bösartige Neubildung: Cervix uteri, nicht näher bezeichnet
MedikamentCISPLATIN TEVA® 1 MG/ML
HerstellerTEVA GmbH
PZN06559642
WirkstoffCisplatin
Gültigkeitszeitraum11.12.2023 bis 29.02.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CISPLATIN TEVA® 1 MG/ML ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

Alles rund um das Thema Medikamentenengpässe lesen Sie hier und hier auf news.de.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 02.02.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

roj/news.de

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