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Lieferengpass bei SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG: "Erhöhte Nachfrage"

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von 1 A Pharma GmbH (D), bleibt für den Zeitraum vom 20.07.2023 bis zum 30.06.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG: Die Details zum Arzneimittel

SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
  • Emphysem, nicht näher bezeichnet
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
MedikamentSALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN05391904
WirkstoffSalbutamolsulfat
Gültigkeitszeitraum20.07.2023 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Verfügbarkeit und Ausblick

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 12.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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