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Lieferengpass bei RHINIVICT® NASAL 0,1 MG: Darum ist das Medikament aktuell nicht verfügbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Medikament RHINIVICT® NASAL 0,1 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch RHINIVICT® NASAL 0,1 MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament RHINIVICT® NASAL 0,1 MG

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Dermapharm AG (D), im Zeitraum vom 03.07.2023 bis zum 31.12.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RHINIVICT® NASAL 0,1 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für RHINIVICT® NASAL 0,1 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

RHINIVICT® NASAL 0,1 MG: Die Details zum Arzneimittel

RHINIVICT® NASAL 0,1 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Beclometasondipropionat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:

  • Allergische Rhinopathie, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige allergische Rhinopathie
  • Allergische Rhinopathie durch Pollen
  • Sonstige saisonale allergische Rhinopathie

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Dieses Arzneimittel ist ein Kortikoid mit entzündungshemmender Wirkung zur Anwendung in der Nase (Rhinologikum).
  • Es wird angewendet zur
    • Behandlung und Vorbeugung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen bedingt durch Blüten- und/oder Graspollen)
    • Behandlung von allergischer perennialer Rhinitis (allergischer Dauerschnupfen).
MedikamentRHINIVICT® NASAL 0,1 MG
HerstellerDermapharm Aktiengesellschaft
PZN00332707
WirkstoffBeclometasondipropionat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum03.07.2023 bis 31.12.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Es ist unklar, ob im Fall RHINIVICT® NASAL 0,1 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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