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Lieferengpass bei ASPIRIN® I.V. 500 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 29.03.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel ASPIRIN® I.V. 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 04.01.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für ASPIRIN® I.V. 500 MG.

Mögliche Ursachen für Lieferprobleme bei ASPIRIN® I.V. 500 MG

Für das Medikament vom Hersteller Bayer Vital GmbH GB Pharma ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 04.01.2023 bis zum 31.12.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ASPIRIN® I.V. 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für ASPIRIN® I.V. 500 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ASPIRIN® I.V. 500 MG: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems

Bei ASPIRIN® I.V. 500 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes DL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1) von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. ASPIRIN® I.V. 500 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Analgetika
  • Ebene 3 - Andere Analgetika und Antipyretika
  • Ebene 4 - Salicylsäure und Derivate

ASPIRIN® I.V. 500 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:

  • Akuter transmuraler Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation
  • Akuter subendokardialer Myokardinfarkt
  • Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
  • Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
  • Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
  • Instabile Angina pectoris

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentASPIRIN® I.V. 500 MG
HerstellerBayer Vital GmbH
PZN04324188
WirkstoffDL-Lysin-2-(acetyloxy)benzoat (1:1) - Glycin (9:1)
Gültigkeitszeitraum04.01.2023 bis 31.12.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ASPIRIN® I.V. 500 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach Beratungen im Frühjahr 2023 haben die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die bislang ergriffenen Strategien der Bundesregierung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Deshalb fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 29.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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