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Lieferengpass bei GRÜNCEF® 1 G: Darum ist das Arzneimittel aktuell knapp

Zuletzt wurde am 29.03.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament GRÜNCEF® 1 G bezieht. Bereits am 28.03.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch GRÜNCEF® 1 G ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei GRÜNCEF® 1 G

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 20.03.2023 bis zum 11.09.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für GRÜNCEF® 1 G wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für GRÜNCEF® 1 G teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

GRÜNCEF® 1 G: Die Details zum Antibiotikum

Bei GrünCef® 1 g handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefadroxil-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. GRÜNCEF® 1 G lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
  • Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
  • Ebene 4 - Cephalosporine der 1. Generation

GrünCef® 1 g gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Infektion der Atemwege, anderenorts nicht klassifiziert
  • Eitrige Arthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentGRÜNCEF® 1 G
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN04958214
WirkstoffCefadroxil-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum20.03.2023 bis 11.09.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall GRÜNCEF® 1 G unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Nach Gesprächen im Frühjahr 2023 haben die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die bislang in Aussicht gestellten Mittel der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichend sind. Daher fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 29.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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