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Lieferengpass bei AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 23.01.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / fizkes

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: "Probleme beim Sonstigen Hersteller"

Für das Medikament vom Hersteller Sanofi-Aventis Deutschland GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 31.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Im Markt ist nur noch eingeschränkt Ware mit kurzen Restlaufzeiten verfügbar (PZN 00225466 haltbar bis April 2023, PZN 00225437 haltbar bis Mai 2023). Als Alternative empfiehlt die Leitlinie bevorzugt inhalative Kortikosteroide oder Leukotrienrezeptor-Antagonisten in Kombination mit einem kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum. Buhl R et al. S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit Asthma; Pneumologie 2017; 71: 849–919".

AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts

Aarane® N 1 mg/0,5 mg pro Sprühstoß ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Natriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid von Bedeutung.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer zuordnen. Das ATC ist eine internationale Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Respirationstrakt
  • Ebene 2 - Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen
  • Ebene 3 - Inhalative Sympathomimetika
  • Ebene 4 - Sympathomimetika in Kombination mit Corticosteroiden oder anderen Mitteln, exkl. Anticholinergika

Aarane® N 1 mg/0,5 mg pro Sprühstoß gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Beschwerden verschrieben:

  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein entzündungshemmendes und atemwegserweiterndes Mittel.
  • Anwendungsgebiete
    • Verhütung und Behandlung von Atemnot bei Patienten mit leichtem Asthma (leichtem persistierendem Asthma) oder Belastungsasthma, die für kurze Zeit regelmäßig neben einer antientzündlichen Basistherapie zusätzlich eine bronchialerweiternde Therapie benötigen und bereits eine Dauertherapie mit Natriumcromoglicat durchführen oder darauf eingestellt werden sollen.

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentAARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS
HerstellerSanofi-Aventis Deutschland GmbH
PZN00225437
WirkstoffeNatriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum23.01.2023 bis 31.07.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Sonstigen Hersteller

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Nach Konsultationen im Frühjahr 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Vorgehensweisen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichend sind. Infolgedessen fordern die Bundesländer von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 23.01.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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