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Lieferengpass bei CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®: Darum ist das Medikament jetzt auch nicht lieferbar

Am 02.02.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®.

Lieferprobleme beim Medikament CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmazeuten 1 A Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 18.01.2023 bis zum 31.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®: Die Details zum Antibiotikum

Cefaclor 125 TS - 1 A Pharma® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer zugeordnet werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
  • Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
  • Ebene 4 - Cephalosporine der 2. Generation

Cefaclor 125 TS - 1 A Pharma® gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentCEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN00113744
WirkstoffCefaclor-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum18.01.2023 bis 31.07.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Nach Beratungen im Frühjahr 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Vorgehensweisen der Bundesregierung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Dementsprechend fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 02.02.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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