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Lieferengpass bei CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA®: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Am 02.02.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA® Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA®.

Ursachen für Lieferprobleme bei CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA®

Für das Medikament vom Hersteller 1 A Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 18.01.2023 bis zum 31.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA® teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA®: Die Details zum Antibiotikum

Cefaclor 250 TS - 1 A Pharma® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA® lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
  • Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
  • Ebene 4 - Cephalosporine der 2. Generation

Cefaclor 250 TS - 1 A Pharma® gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:

  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentCEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA®
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN00113750
WirkstoffCefaclor-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum18.01.2023 bis 31.07.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall CEFACLOR 250 TS - 1 A PHARMA® unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Nach Diskussionen im März 2023 haben die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die bislang ergriffenen Mittel der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Daher fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 02.02.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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