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Lieferengpass bei CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Am 24.02.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Hersteller 1 A Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.02.2023 bis zum 30.06.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG: Die Details zum Antibiotikum

Bei Cefpodoxim - 1 A Pharma® 100 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefpodoximproxetil von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
  • Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
  • Ebene 4 - Cephalosporine der 3. Generation

Cefpodoxim - 1 A Pharma® 100 mg gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Bronchitis, nicht näher bezeichnet
  • Bakterielle Pneumonie, nicht näher bezeichnet
  • Chronische Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
  • Gonokokkeninfektion des unteren Urogenitaltraktes ohne periurethralen Abszess oder Abszess der Glandulae urethrales
  • Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentCEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN02550242
WirkstoffCefpodoximproxetil
Gültigkeitszeitraum24.02.2023 bis 30.06.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Da der Engpass im Fall CEFPODOXIM - 1 A PHARMA® 100 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach den Beratungen im Frühjahr 2023 sind die Regierungchefs der Länder zu dem Schluss gekommen, dass die bislang ergriffenen Strategien der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichen. Daher fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 24.02.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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