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Lieferengpass bei XYLOCAIN® 1 %: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 20.03.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament XYLOCAIN® 1 % Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch XYLOCAIN® 1 % ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei XYLOCAIN® 1 %

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 20.03.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für XYLOCAIN® 1 % wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für XYLOCAIN® 1 % sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

XYLOCAIN® 1 %: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Xylocain® 1 % ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lidocainhydrochlorid-Monohydrat von Bedeutung.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer einordnen. Das ATC ist eine amtliche Klassifikation für Arzneistoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. XYLOCAIN® 1 % lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Anästhetika
  • Ebene 3 - Lokalanästhetika
  • Ebene 4 - Amide

Xylocain® 1 % gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentXYLOCAIN® 1 %
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN01137907
WirkstoffLidocainhydrochlorid-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum20.03.2023 bis 31.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Es ist unklar, ob im Fall XYLOCAIN® 1 % der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Nach Gesprächen im März 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Lösungsansätze der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichen. Infolgedessen fordern die Bundesländer von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 20.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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