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Lieferengpass bei TAVOR 0,5 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 30.05.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament TAVOR 0,5 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 10.05.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch TAVOR 0,5 MG ist aktuell betroffen.

Mögliche Ursachen für Lieferprobleme bei TAVOR 0,5 MG

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Pfizer Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 12.05.2023 bis zum 29.09.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für TAVOR 0,5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

TAVOR 0,5 MG: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Bei Tavor 0,5 mg handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Lorazepam von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. TAVOR 0,5 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Psycholeptika
  • Ebene 3 - Anxiolytika
  • Ebene 4 - Benzodiazepin-Derivate

Tavor 0,5 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentTAVOR 0,5 MG
HerstellerPfizer Pharma GmbH
PZN02791750
WirkstoffLorazepam
Gültigkeitszeitraum12.05.2023 bis 29.09.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Es ist unklar, ob im Fall TAVOR 0,5 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 30.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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