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Lieferengpass bei AKSUNIM® 50 MG/G CREME: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 31.05.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel AKSUNIM® 50 MG/G CREME weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 10.05.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch AKSUNIM® 50 MG/G CREME ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferprobleme bei AKSUNIM® 50 MG/G CREME

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Basics GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 15.02.2023 bis zum 30.06.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für AKSUNIM® 50 MG/G CREME wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für AKSUNIM® 50 MG/G CREME teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

AKSUNIM® 50 MG/G CREME: Die Details zum dermatologischen Medikament

Bei AKSUNIM® 50 mg/g Creme handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Imiquimod von Bedeutung ist.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer einordnen. Das ATC ist eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. AKSUNIM® 50 MG/G CREME lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Dermatika
  • Ebene 2 - Antibiotika und Chemotherapeutika zur dermatologischen Anwendung
  • Ebene 3 - Chemotherapeutika zur topischen Anwendung
  • Ebene 4 - Antivirale Mittel

AKSUNIM® 50 mg/g Creme gehört zur Gruppe D, ist also demnach ein dermatologische Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Dermatika, eine Gruppe von Medikamenten, die zur Behandlung von Hauterkrankungen eingesetzt werden. Diese Gruppe umfasst verschiedene Arten von Medikamenten, darunter Steroide, Antipsoriatika und Antiakne-Mittel sowie andere Arten von Hautpflegeprodukten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Aktinische Keratose

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentAKSUNIM® 50 MG/G CREME
HerstellerBasics GmbH
PZN14235853
WirkstoffImiquimod
Gültigkeitszeitraum15.02.2023 bis 30.06.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Verfügbarkeit und Ausblick

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall AKSUNIM® 50 MG/G CREME aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Nach den Beratungen im März 2023 haben sich die Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Mittel der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Als Folge fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Engpässen bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 31.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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