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Lieferengpass bei ZYCLARA® 3,75% CREME: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 29.09.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel ZYCLARA® 3,75% CREME Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ZYCLARA® 3,75% CREME ist aktuell betroffen.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament ZYCLARA® 3,75% CREME: "Probleme in der Herstellung"

Für das Medikament vom Pharmazeuten Viatris Healthcare GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 13.09.2023 bis zum 15.02.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ZYCLARA® 3,75% CREME wird jedoch vom Bundesinstitut Aldara 5% Creme - OP24 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ZYCLARA® 3,75% CREME: Die Details zum dermatologischen Arzneimittel

ZYCLARA® 3,75% Creme ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Imiquimod von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. ZYCLARA® 3,75% CREME lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Dermatika
  • Ebene 2 - Antibiotika und Chemotherapeutika zur dermatologischen Anwendung
  • Ebene 3 - Chemotherapeutika zur topischen Anwendung
  • Ebene 4 - Antivirale Mittel

ZYCLARA® 3,75% Creme gehört zur Gruppe D, ist also demnach ein dermatologische Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Dermatika, eine Gruppe von Medikamenten, die zur Behandlung von Hauterkrankungen eingesetzt werden. Diese Gruppe umfasst verschiedene Arten von Medikamenten, darunter Steroide, Antipsoriatika und Antiakne-Mittel sowie andere Arten von Hautpflegeprodukten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:

  • Aktinische Keratose

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentZYCLARA® 3,75% CREME
HerstellerViatris Healthcare Limited
PZN01140430
WirkstoffImiquimod
Gültigkeitszeitraum13.09.2023 bis 15.02.2024
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatAldara 5% Creme - OP24
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Verfügbarkeit und Ausblick

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall ZYCLARA® 3,75% CREME ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 29.09.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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