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Lieferengpass bei NAROPIN® 5 MG/ML: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 28.04.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament NAROPIN® 5 MG/ML Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch NAROPIN® 5 MG/ML ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament NAROPIN® 5 MG/ML: "Probleme in der Herstellung"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 10.05.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für NAROPIN® 5 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für NAROPIN® 5 MG/ML sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

NAROPIN® 5 MG/ML: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems

Bei Naropin® 5 mg/ml handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Ropivacainhydrochlorid-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. NAROPIN® 5 MG/ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Anästhetika
  • Ebene 3 - Lokalanästhetika
  • Ebene 4 - Amide

Naropin® 5 mg/ml gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akuter Schmerz

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentNAROPIN® 5 MG/ML
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN02749854
WirkstoffRopivacainhydrochlorid-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum10.05.2023 bis 31.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Ob es im Fall NAROPIN® 5 MG/ML beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 28.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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