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Lieferengpass bei ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML: Darum ist das Medikament aktuell nicht verfügbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 02.06.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 04.05.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. (Foto) Suche
Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML.

Lieferengpass beim Medikament ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML: "Probleme in der Herstellung"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Septodont GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 04.05.2023 bis zum 01.07.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Ultracain® 2%-Suprarenin® 5 ml ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Articainhydrochlorid und Epinephrinhydrochlorid von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Anästhetika
  • Ebene 3 - Lokalanästhetika
  • Ebene 4 - Amide

Ultracain® 2%-Suprarenin® 5 ml gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht

MedikamentULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML
HerstellerSEPTODONT GmbH
PZN07008080
WirkstoffeArticainhydrochlorid und Epinephrinhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum04.05.2023 bis 01.07.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Es ist unklar, ob im Fall ULTRACAIN® 2%-SUPRARENIN® 5 ML der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach Konsultationen im März 2023 haben die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die bislang in Aussicht gestellten Lösungsansätze der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Dementsprechend fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 02.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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