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Lieferengpass bei XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001%: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 14.04.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001% Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001% ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001%: "Unzureichende Produktionskapazitäten"

Für das Medikament vom Hersteller MIBE GmbH Arzneimittel ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 05.04.2023 bis zum 02.06.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Als Alternativpräparat für XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001% wird jedoch vom Bundesinstitut Xylocitin 2% mit Epinephrin (Adrenalin) 0,001 % (1:100000) vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001%: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems

Xylocitin® 2% mit Epinephrin 0,001% ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Epinephrinhydrogentartrat/Adrenalinhydrogentartrat und Lidocainhydrochlorid-Monohydrat von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001% lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Anästhetika
  • Ebene 3 - Lokalanästhetika
  • Ebene 4 - Amide

Xylocitin® 2% mit Epinephrin 0,001% gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentXYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001%
HerstellerMibe GmbH Arzneimittel
PZN04029940
WirkstoffeEpinephrinhydrogentartrat/Adrenalinhydrogentartrat und Lidocainhydrochlorid-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum05.04.2023 bis 02.06.2023
relevant im Krankenhausja
AlternativpräparatXylocitin 2% mit Epinephrin (Adrenalin) 0,001 % (1:100000)
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall XYLOCITIN® 2% MIT EPINEPHRIN 0,001% unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Nach den Beratungen im März 2023 haben sich die Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass die bislang in Aussicht gestellten Strategien der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichen. Infolgedessen fordern die Bundesländer von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 14.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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