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Lieferengpass bei AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Zuletzt wurde am 18.07.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS bezieht. Bereits am 23.01.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / fizkes

Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS.

Ursachen für Lieferprobleme bei AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis Deutschland GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Als Alternative empfiehlt die Leitlinie bevorzugt inhalative Kortikosteroide oder Leukotrienrezeptor-Antagonisten in Kombination mit einem kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum. Buhl R et al. S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit Asthma; Pneumologie 2017; 71: 849–919".

AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Respirationstrakts

Bei Aarane® N 1 mg/0,5 mg pro Sprühstoß handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Natriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Respirationstrakt
  • Ebene 2 - Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen
  • Ebene 3 - Inhalative Sympathomimetika
  • Ebene 4 - Sympathomimetika in Kombination mit Corticosteroiden oder anderen Mitteln, exkl. Anticholinergika

Aarane® N 1 mg/0,5 mg pro Sprühstoß gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein entzündungshemmendes und atemwegserweiterndes Mittel.
  • Anwendungsgebiete
    • Verhütung und Behandlung von Atemnot bei Patienten mit leichtem Asthma (leichtem persistierendem Asthma) oder Belastungsasthma, die für kurze Zeit regelmäßig neben einer antientzündlichen Basistherapie zusätzlich eine bronchialerweiternde Therapie benötigen und bereits eine Dauertherapie mit Natriumcromoglicat durchführen oder darauf eingestellt werden sollen.

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentAARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS
HerstellerSanofi-Aventis Deutschland GmbH
PZN00225437
WirkstoffeNatriumcromoglicat (Ph.Eur.) und Reproterolhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum23.01.2023 bis 31.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Sonstigen Hersteller

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall AARANE® N 1 MG/0,5 MG PRO SPRÜHSTOSS unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 18.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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