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Lieferengpass bei CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® ist aktuell betroffen.

Erhöhte Nachfrage nach CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®

Für das Medikament des Herstellers 1 A Pharma GmbH (D) erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 03.05.2024. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®: Die Details zum Arzneimittel

CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:

  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet
  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
MedikamentCEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA®
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN00113744
WirkstoffCefaclor-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum18.01.2023 bis 03.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Verfügbarkeit und Ausblick

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CEFACLOR 125 TS - 1 A PHARMA® ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 22.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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