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Lieferengpass bei INFECTOCILLIN® 400 SAFT: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Medikament INFECTOCILLIN® 400 SAFT weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch INFECTOCILLIN® 400 SAFT ist aktuell betroffen.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament INFECTOCILLIN® 400 SAFT: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 09.02.2023 bis zum 01.07.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb problematisch, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOCILLIN® 400 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für INFECTOCILLIN® 400 SAFT teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Nachfrage auf Grund der Lieferunfähigkeit der Mitbewerber".

INFECTOCILLIN® 400 SAFT: Die Details zum Medikament

Bei INFECTOCILLIN® 400 SAFT handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Phenoxymethylpenicillin-Kalium von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
  • Rheumatisches Fieber ohne Angabe einer Herzbeteiligung
  • Erysipel [Wundrose]
  • Lymphangitis
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Scharlach
  • Unspezifische Lymphadenitis, nicht näher bezeichnet
MedikamentINFECTOCILLIN® 400 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN01831708
WirkstoffPhenoxymethylpenicillin-Kalium
Gültigkeitszeitraum09.02.2023 bis 01.07.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall INFECTOCILLIN® 400 SAFT ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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