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Lieferengpass bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 11.04.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Medikamentenengpässe werden zu einer zunehmenden Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Das sind die Details

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Aristo Pharma GmbH, im Zeitraum vom 16.08.2023 bis zum 16.08.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Die Details zum Arzneimittel

AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Otalgie
  • Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Kopfschmerz
  • Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
  • Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
MedikamentAZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN06198931
WirkstoffeCodeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol
Gültigkeitszeitraum16.08.2023 bis 16.08.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Übergeordnetes Ziel ist hierbei die Wiederverlagerung der Produktion nach Europa. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.04.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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