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Lieferengpass bei SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Zuletzt wurde am 30.08.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind in Deutschland zwar kein neues Phänomen, doch in letzter Zeit hat sich die Versorgungssituation weiter verschärft. Immer mehr Patienten sehen sich gezwungen, auf lebenswichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Therapieformen umzusteigen. Auch SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML ist aktuell betroffen.

Probleme in der Produktion bei SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Aspen Germany GmbH für den Zeitraum vom 15.01.2023 bis zum 31.05.2024 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML: Die Details zum Arzneimittel

Bei SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Mepivacainhydrochlorid von Bedeutung ist.

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein Arzneimittel zur örtlichen Betäubung.
  • Es wird angewendet zur vorübergehenden örtlichen Ausschaltung des Schmerzempfindens (lokale und regionale Nervenblockade).
MedikamentSCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN00910825
WirkstoffMepivacainhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum15.01.2023 bis 31.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall SCANDICAIN® 1 % FL. 50 ML beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 30.08.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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