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Lieferengpass bei RASAGILIN GLENMARK 1 MG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Zuletzt wurde am 18.10.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament RASAGILIN GLENMARK 1 MG bezieht. Bereits am 20.01.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch RASAGILIN GLENMARK 1 MG ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament RASAGILIN GLENMARK 1 MG: "Probleme beim Wirkstoffhersteller"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Glenmark Arzneimittel GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 26.01.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RASAGILIN GLENMARK 1 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Wirkstoffhersteller" mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Überwachung der Nitrosaminkonzentrationen im Wirkstoff und Fertigprodukt und andauernde Ursachenanalyse. Bis zum Abschluss aller Untersuchungen am Produktionsstandort in Indien werden vorsorglich alle bereits produzierten Marktchargen weiterhin im Status "Quarantäne" bleiben. Die Qualifizierung eines europäischen Labors zur Testung der Nitrosaminwerte ist außerdem Grundvoraussetzung für die Freigabe neu produzierter Chargen".

RASAGILIN GLENMARK 1 MG: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems

Rasagilin Glenmark 1 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Rasagilintartrat von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer zugeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. RASAGILIN GLENMARK 1 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Antiparkinsonmittel
  • Ebene 3 - Dopaminerge Mittel
  • Ebene 4 - Monoaminoxidase-B-Hemmer

Rasagilin Glenmark 1 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Rasagilin und wird bei Erwachsenen zur Behandlung der Parkinson-Krankheit angewendet. Es kann entweder zusammen mit oder ohne Levodopa (einem anderen Arzneimittel zur Behandlung der Parkinson-Krankheit) angewendet werden.
  • Bei der Parkinson-Krankheit kommt es zu einem Verlust von Zellen, die im Gehirn Dopamin produzieren. Dopamin ist eine im Gehirn befindliche chemische Substanz, die an der Regulierung von kontrollierten Bewegungen beteiligt ist. Das Präparat hilft den Dopamin-Spiegel im Gehirn sowohl zu erhöhen als auch aufrecht zu erhalten.

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentRASAGILIN GLENMARK 1 MG
HerstellerGlenmark Arzneimittel GmbH
PZN11865312
WirkstoffRasagilintartrat
Gültigkeitszeitraum02.01.2023 bis 26.01.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Wirkstoffhersteller

Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall RASAGILIN GLENMARK 1 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 18.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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