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Lieferengpass bei INFECTOMYCIN® 600 SAFT: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Am 29.09.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel INFECTOMYCIN® 600 SAFT Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch INFECTOMYCIN® 600 SAFT ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament INFECTOMYCIN® 600 SAFT: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Hersteller INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 25.09.2023 bis zum 06.11.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOMYCIN® 600 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

INFECTOMYCIN® 600 SAFT: Die Details zum Antibiotikum

InfectoMycin® 600 Saft ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Erythromycinestolat von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. INFECTOMYCIN® 600 SAFT lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
  • Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Makrolide, Lincosamide und Streptogramine
  • Ebene 4 - Makrolide

InfectoMycin® 600 Saft gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Beschwerden verschrieben:

  • Scharlach
  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydienkonjunktivitis
  • Legionellose mit Pneumonie
  • Diphtherie, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Trachom, nicht näher bezeichnet

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentINFECTOMYCIN® 600 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN04543944
WirkstoffErythromycinestolat
Gültigkeitszeitraum25.09.2023 bis 06.11.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall INFECTOMYCIN® 600 SAFT aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 29.09.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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