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Produktrückruf im August 2023: Gefahr durch Kunststoffteile! Dieser Kartoffelsalat wird zurückgerufen

In einem Kartoffelsalat der Marke "Gut & Günstig" könnten sich Kunststoffteile befinden. Es besteht Verletzungsgefahr, das Produkt wird deshalb zurückgerufen. Was sollen betroffene Kunden jetzt tun?

Kartoffelsalat der Marke "Gut  Günstig" wird aktuell zurückgerufen. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Kartoffelsalat der Marke "Gut & Günstig" wird aktuell zurückgerufen. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Martin Rettenberger

Wer sich bei einer Grillparty im Sommer Arbeit bei den Vorbereitungen ersparen will, kann als Beilage für Würstchen, Steak und Co. auch auf Fertigprodukte aus dem Supermarkt zurückgreifen. So kommen dann mitunter auch Kartoffelsalate aus dem Kühlregal auf den Teller. Doch vor einem ganz bestimmten Produkt wird jetzt gewarnt.

Produktrückruf im August 2023: Kartoffelsalat von "Gut & Günstig" wird zurückgerufen

Kartoffelsalat der Marke "Gut & Günstig", der bundesweit vorwiegend bei Edeka und Marktkauf angeboten wird, wird vom Hersteller wegen möglicher Kunststoffteile zurückgerufen. Konkret geht es 400-Gramm-Packungen "Gut & Günstig Kartoffelsalat mit Sahne, Ei und eingelegten Gurken" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21. August 2023. Das teilte das Unternehmen Füngers Feinkost in Oranienbaum-Wörlitz mit. Die Ware sei bereits aus dem Verkauf genommen worden.

Lebensmittelwarnung aktuell: Kunststoffteile könnten sich in Kartoffelsalat befinden

Das Unternehmen erklärte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen Kunststofffremdkörper befinden könnten. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde daher vom Verzehr des Produktes abgeraten. Wie es auf "produktwarnung.eu" heißt, besteht Gesundheitsgefahr. "Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!" Andere Artikel und weitere Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Salat gekauft haben, könnten ihn gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Supermärkten zurückgeben, hieß es weiter.

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/news.de/dpa

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