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Agentur für Arbeit in der Kritik: Schock-Ergebnisse! Prüfung deckt Geldverschwendung bei Hartz-IV-Fällen auf

Millionen Menschen beziehen in Deutschland Hartz IV. Bei der Auszahlung der Sozialleistungen läuft offenbar einiges schief - das zeigen jetzt die schockierenden Ergebnisse einer internen Prüfung der Agentur für Arbeit.

Bei der Agentur für Arbeit läuft einer internen Revision zufolge einiges schief. (Foto) Suche
Bei der Agentur für Arbeit läuft einer internen Revision zufolge einiges schief. Bild: Adobe Stock / Björn Wylezich

In 2022 bezogen laut "Statista" bisher über 3,5 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich als Hartz IV bekannt. Zuständig für die Job-Vermittlung der Empfänger, Bearbeitung von Widersprüchen und Co. ist die arbeit/1/">Agentur für Arbeit - dort läuft aber offenbar einiges schief, wie eine interne Revision jetzt aufdeckt.

Probleme bei der Agentur für Arbeit: So werden Steuergelder bei Hartz-IV-Fällen verschwendet

"Bild" berichtet jetzt über eine interne Prüfung bei der Agentur für Arbeit und deren angeblich verheerende Ergebnisse. Wie der Bericht offenlegt, haben einige Fehler von Amtsseite nämlich massive Steuergeldverschwendungen zur Folge. Die Job-Vermittlung laufe laut Prüfer "nicht zielführend" ab. Es gebe "keine angemessene Kontaktdichte" mit den Hartz-IV-Beziehern, sie würden nicht auf die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben vorbereitet. In 56 Prozent der geprüften Fälle hätten sich ihre Arbeitschancen nicht erhöht. Unfassbar! Mit drei Prozent der Arbeitslosen habe das Jobcenter innerhalb von 18 Monaten nicht einmal einBeratungsgespräch geführt.

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Jobcenter in der Kritik: Fehlwerte bei Eingliederungsleistungen, falsche Bearbeitung von Widersprüchen

Bei der Genehmigung von Eingliederungsleistungen laufe einiges schief, es seien sogar die "höchsten Fehlwerte" seit 2017 festgestellt worden. Gelder seien "nicht an die individuellen Bedürfnisse" der Arbeitslosen angepasst und somit "ineffektiv und ineffizient" eingesetzt worden.

Auch bei der Bearbeitung von Widersprüchen zu Hartz-IV-Bescheiden habe es Fehler gegeben. 29 Prozent der Widersprüche seien nicht fristgerecht binnen drei Monaten entschieden, bei 44 Prozent seien Sozialhilfeempfänger nicht zur Rückzahlung von Leistungen aufgefordert worden, obwohl ihre Widersprüche abgelehnt wurden.

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