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Rundfunkbeitrag 2018: Öffentlich-Rechtliche kassieren 8 Milliarden - doch es reicht nicht

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr ganz leicht auf acht Milliarden Euro gestiegen. Doch ARD, ZDF und Co. reicht diese stolze Summe nicht aus. Sie wollen mehr.

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind gestiegen, doch sie reichen den Sendern nicht. (Foto) Suche
Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind gestiegen, doch sie reichen den Sendern nicht. Bild: dpa

Die Beitragseinnahmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender sind im vergangenen Jahr stabil geblieben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale GEZ - erzielte 2018 Erträge aus dem Rundfunkbeitrag in Höhe von acht Milliarden Euro.

8 Milliarden Euro! Rundfunkbeitrag-Einnahmen leicht gestiegen

Damit seien die Erträge erstmals seit 2014 wieder gestiegen, allerdings mit 0,43 Prozent nur minimal, teilte der Beitragsservice am Dienstag in Köln mit. In 2017 lagen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag bei 7,974 Milliarden Euro. Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Wie hoch er danach sein wird, ist noch offen.

"Der Gesamtbestand an beitragspflichtigen Wohnungen ist relativ konstant", sagte der Geschäftsführer des Beitragsservice, Stefan Wolf. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen stieg 2018 auf 39,5 Millionen - ein Plus von einem Prozent. Die Zahl der angemeldeten Betriebsstätten nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen zu.

Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Erstmals waren es 2018 über drei Millionen Menschen. Mehr als zwei Drittel der Befreiten beziehen den Angaben zufolge Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der Mahn- und Vollstreckungsverfahren: Sie sank 2018 um 17,7 Prozent auf 3,5 Millionen.

Meldedatenabgleich beschert 600.000 neue Rundfunkbeitragszahler

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Zuvor musste nur bezahlen, wer tatsächlich ein Radio oder einen Fernseher besaß. Das neue System führte zwar zunächst zu deutlichen Mehrerträgen, aber auch zu Problemen für den Beitragsservice, etwa wenn eine Wohngemeinschaft aufgelöst wird. Um hier mehr Klarheit zu schaffen, haben die Einwohnermeldeämter bis Anfang dieses Jahres Daten an den Beitragsservice geliefert. So sollen Menschen identifiziert werden, die dem Beitragsservice bisher unbekannt sind und womöglich zu Unrecht keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Bis Ende 2018 verschickte der Beitragsservice mehr als drei Millionen Klärungsschreiben und meldete auf dieser Grundlage rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an. Viele davon hätten nach Angaben des Beitragsservice ohne den sogenannten Meldedatenabgleich nicht ermittelt werden können.

Doch die höheren Einnahmen von acht Milliarden Euro reichen ARD, ZDF und dem Deutschlandradio nicht. Sie wollen ab 2021 jährlich drei Milliarden Euro mehr. Laut dem Magazin "Medienkorrespondenz" haben die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf bereits bei derKommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angmeldet. Ob der Rundfunkbeitrag für den Zeitraum von 2021 bis 2024 steigt, ist noch unklar. Klar ist jedenfalls, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Forderung durchdrücken, steigt der Rundfunkbeitrag um 1,70 Euro auf 19,20 Euro pro Monat.

Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung verfassungswidrig

Zum Glück können Menschen mit Zweitwohnung aufatmen. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten werden dürfen. Der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen ist also verfassungswidrig. Diese Entscheidung habe den Beitragsservice vor Herausforderungen gestellt, sagte Wolf. "Noch während der Urteilsverkündung gingen bei uns die ersten Anträge ein", berichtete er. Bis Ende 2018 seien dazu 233.500 Anträge zusammengekommen. Eine Aussage zur Gesamtzahl an befreiten Nebenwohnungen sei derzeit noch nicht möglich, sagte Wolf. In einigen Monaten werde man ein klareres Bild haben.

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/fka/news.de/dpa

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