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Krankenkassen aktuell: Mieser Betrug aufgeflogen! Kassen sollen die Versicherten getäuscht haben

Das Bundesamt für soziale Sicherheit hat bei einigen Krankenkassen Rechtsprobleme festgestellt. Kassen sollen versucht haben Versicherte von einem Widerspruch abzubringen. Politiker zeigten sich fassungslos. Das Amt hat bereits Anpassungen gefordert.

Krankenkassen sollen versucht haben Versicherte von Widersprüchen abzubringen. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Krankenkassen sollen versucht haben Versicherte von Widersprüchen abzubringen. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Stockfotos-MG

Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) überprüft regelmäßig die Arbeit von Kranken- und Pflegekassen. Ihre Überprüfungen fassen sie jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammen. In einem aktuellen Bericht stießen sie bei einigen Krankenkassen auf "Rechtsprobleme". Denn die Kassen sollen versucht haben Versicherte von einem Widerspruch abzubringen.

Krankenkassen-Betrug? Bericht deckt "Rechtsprobleme" bei Widersprüchen auf

Wie aus dem Bericht hervorgeht, sollen Krankenkassen Versicherte telefonisch kontaktiert haben, damit diese ihren "Widerspruch zurücknehmen". "Auch wurde den Versicherten durch
irreführende Schreiben der Krankenkassen vielfach der Eindruck vermittelt, die Ablehnung des
Widerspruchs sei bereits beschlossen", heißt es weiter. Bei der Überprüfung fiel auch auf, dass die Versicherten nicht ausreichend über die "Rechtsfolgen" informiert wurden, die entstehen, wenn der Widerspruch zurückgenommen wird. Zudem fehlten bei einigen Kassen "Arbeitsanweisungen zur Widerspruchsbearbeitung" und durch das kontaktieren der Menschen würde sich auch die Bearbeitungszeit verlängern.

Krankenkassen wollten Versicherte von Widerspruch abbringen: Das wurde unternommen

Das BAS wies Krankenkassen daraufhin ihre Arbeitsanweisungen und Verfahren im Hinblick auf das Widerspruchsverfahren anzupassen. Das würde auch die Bearbeitungszeit reduzieren. "Hierzu führte das BAS mit elf Krankenkassen Gespräche und stand weiteren Krankenkassen beratend zur Optimierung ihrer Arbeitsanweisungen zur Verfügung", schreibt das Amt. Es sagte den Kassen, dass den Versicherten keine Frist gesetzt werden soll ihren Widerspruch aufrechtzuerhalten. Außerdem sollen Versicherte bei Fragen zur Beratung bei einem Widerspruch auf die Krankenkassen zukommen und nicht die Mitarbeitenden.

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"Täuschung!": Politiker von Krankenkassen-"Fehlverhalten" schockiert

Das Vorgehen der Krankenkassen verurteilte der Bundesbeauftragte für Patientenrechte der SPDStefan Schwartze gegenüber der "Bild"-Zeitung. Er findet es nicht in Ordnung von Kassen, "durch Fehlinformationen und Täuschung ihre Versicherten davon abzuhalten, ihre Rechte wahrzunehmen". Er fügte hinzu: "Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sozialstaatliche Aufgaben ausführen. Daher sollte davon ausgegangen werden können, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Dass bei diesen für die Patientinnen und Patienten lebenswichtigen Fragen rechtswidrig vorgegangen wird, kann in keiner Weise toleriert werden."

FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, dass Kassen keinen psychischen Druck ausüben dürfen, "einen Widerspruch zurückzunehmen." Dieses Verhalten bezeichnete sie als "unmoralisch". Das sei "klar zu verurteilen". Sie forderte mehr Aufklärung und eine Transparenzinitiative. Die Arbeit des BAS wurde vonSPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens. es würde zeigen, dass Krankenkassen mit ihrem "Fehlverhalten" nicht durchkommen.

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/bua/news.de

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