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Robert Habeck: Windrad-Turbo gezündet! Pfeift der Grünen-Minister nun auf Umweltschutz?

Mit einem neuen Gesetz will Robert Habeck die Genehmigung von Windrädern beschleunigen. Kritiker werfen dem Grünen-Minister vor, auf wichtige Grundsätze wie Artenschutz zu pfeifen.

Robert Habeck will die Genehmigung von Windrädern beschleunigen und pfeift dabei angeblich auf den Artenschutz. (Foto) Suche
Robert Habeck will die Genehmigung von Windrädern beschleunigen und pfeift dabei angeblich auf den Artenschutz. Bild: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung ehrgeizige Ziele gesteckt. Allein die Windkraft an Land soll sich bis 2030 auf 115 Gigawatt verdoppeln. Durchschnittlich dauern Planung, Genehmigung und Bau eines Windrads derzeit etwa fünf bis sieben Jahre. Das soll sich künftig jedoch ändern und deutlich schneller werden: Das Bundeskabinett brachte nun eine entsprechende Notverordnung auf den Weg.

Windkraft-Turbo gezündet! Pfeift Robert Habeck auf den Artenschutz?

"Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Ausbau von Windkraftanlagen und Stromleitungen werde deutlich schneller. "Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig." Die Bundesländer und die Behörden erhalten damit die Grundlage, den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben. Habecks Entwurf geht jetzt zunächst an den Bundestag.

Die Kritik an dem Vorstoß ist groß. "Habeck pfeift auf Bürger-Beteiligung und Umweltschutz", titelt die "Bild". Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll künftig jedoch die Umweltverträglichkeitsprüfung wegfallen. Auf EU-Ebene war im Dezember eine sogenannte Notverordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung der einzelnen Anlagen entfallen. Um den Artenschutz zu wahren, sollen die zuständigen Behörden darauf achten, dass Betreiber "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" vornehmen. Gibt es solche Maßnahme nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein "Artenhilfsprogramm".

"Das ist ein im deutschen Umweltrecht einmaliger Vorgang: Per Notfallgesetz will Minister Habeck den Artenschutz und auch die Bürgerbeteiligung beim Bau neuer Windkraftanlagen aushebeln, sagt Anwalt Rüdiger Nebelsieck gegenüber der "Bild". "Die geplanten Änderungen sind europarechtswidrig und erweisen sich insgesamt als Irrweg. Es drohen sogar Verzögerungen und neue Klagewellen."In den bereits ausgewiesenen Windkrafteignungsgebieten habe es meist gar keine Artenschutzprüfungen gegeben, erklärt Nebelsieck. "Wenn die nun auch im Genehmigungsverfahren abgeschafft werden, wird deutschlandweit der Artenschutz in den Windvorranggebieten faktisch abgeschafft." Auch eine Bürgerbeteiligung fand bei der groben Ausweisung der Windgebiete größtenteils nicht statt.

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/rad/news.de/dpa

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