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Quarantäne und Testpflicht für Reiserückkehrer: Corona-Regeln aktuell! DAS müssen Urlauber jetzt wissen

Am Mittwoch um 10 Uhr kommen die Gesundheitsminister der Länder erneut zusammen und beschließen neue Regeln für Reiserückkehrer. Schon jetzt sind Details der Beschlussvorlage durchgesickert. DAS planen die Minister in punkto Testpflicht, Quarantäne und Kontrollen.

Welche Regeln müssen Reiserückkehrer beachten? (Foto) Suche
Welche Regeln müssen Reiserückkehrer beachten? Bild: dpa

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Deutschen das Fernweh wachsen lassen. Groß ist die Sehnsucht, endlich einmal wieder ins Ausland zu reisen und den Urlaub außerhalb Deutschlands zu verbringen. Was viele jedoch noch immer daran hindert, eine Reise zu buchen, sind die teils noch unklaren oder auch verwirrenden Reise-Regeln.

Ministerkonferenz der Gesundheitsminister am Mittwoch 16.06.2021

Am Mittwoch kommen die Gesundheitsminister der Länder nun erneut zusammen, um neue Regeln für Reiserückkehrer zu beschließen. Denn noch immer ist die Angst groß, dass der steigende Reiseverkehr dazu führen könnte, dass die Corona-Zahlen erneut in die Höhe schießen. Was deshalb bei Testpflicht, Quarantäne und den Kontrollen geplant ist, verrät eine geheime Beschlussvorlage, die der "Bild" offenbar vorliegt. Wie das Boulevardblatt berichtet, bleiben die Reiseregeln trotz sinkender Inzidenzen und erhöhter Impfrate strikt. Die Bundesregierung scheint keinerlei Risiko eingehen zu wollen.

Regeln für Reiserückkehrer: Testpflicht vor Abflug bleibt bestehen

Die Testpflicht vor Abflug bleibt laut "Bild"-Zeitung noch mindestens bis zum Ende der Sommerferien in allen Bundesländern bestehen. In den Bundesländern, die eine Landesgrenze zu anderen europäischen Staaten haben, soll es auch in diesen Sommerferien kostenlose Testmöglichkeiten geben.

Neue Regeln für Reiserückkehrer: Muss ich nach dem Urlaub in Quarantäne?

Alle Urlauber, die aus einem Risikogebiet im Ausland nach Deutschland zurückkehren, müssen laut Einsreiseverordnung des Bundes für 10 Tage in die häusliche Quarantäne. Diese kann, so berichtet es die "Bild", "durch die aktive Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden." Wer allerdings aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, der kann seine Quarantäne frühestens nach fünf Tagen durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzen. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten im Ausland sind laut "Bild" "grundsätzlich zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet." Diese könne nicht verkürzt werden.

Anmeldung in der "Digitalen Einreiseanmeldung" (DEA) verpflichtend für DIESE Reiserückkehrer

Für alle Einreisenden aus Risiko, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten im Ausland soll eine Verpflichtung zur Anmeldung in der "Digitalen Einreiseanmeldung" (DEA) bestehen. Das Gesundheitsamt Ihres Zielortes ist dazu aufgefordert, verstärkt stichprobenartig diejenigen Einreisenden zu überprüfen, die einer Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne unterliegen.

Verstärkte Kontrollen im Straßen- und Eisenbahnverkehr geplant

Auch im Straßen- und Eisenbahn-Verkehr aus Risikogebieten im Ausland sollen in diesem Sommer im grenznahen Bereich verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Die Bundespolizei soll die örtlichen Beamten bei den Stichproben-Kontrollen offenbar unterstützen. Weiterhin sei es geplant, dass die Reiserückkehrer von ihrem Mobilfunkanbieterunverzüglich und barrierefrei mittels einer Kurznachricht über diein Deutschland geltenden Einreisebestimmungen zu informieren. "Dasselbe soll für Nutzer ausländischer Mobilfunknetze gelten, die sich ins deutsche Mobilfunknetz einbuchen", heißt es bei der "Bild".

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/sba/news.de

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