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Polizeimeldungen für Salzgitter, 08.05.2024: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 08.05.2024.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 08.05.2024.

Salzgitter (ots) -

Täterschaft gaukelte Handwerkerarbeiten vor.

Trickbetrug durch einen vorgetäuschten Wasserschaden.

Salzgitter, Graf-Moltke-Straße, 07.05.2024, 10:30 Uhr.

Der Täter hatte sich unter dem Vorwand, die Wasserleitung überprüfen zu wollen, den widerrechtlichen Zugang in die Wohnung der Seniorin verschafft.

Nachdem der Täter sich den Zugang erschlichen hatte, habe er mehrere Wasserhähne in der Wohnung aufgedreht und habe die Geschädigte angewiesen, in ihrem Badezimmer auf weitere Anweisungen zu warten. Ferner habe der Täter das Schlafzimmer nach Wertgegenständen durchsucht. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein weiterer Täter in einem günstigen Moment den Zutritt in die Räume verschafft hatte.Es wurden mehrere tausend Euro Bargeld und Schmuck entwendet. Der Täter kann wie folgt beschrieben werden: Ca. 30 Jahre alt, kein Akzent, kein Bart, ca. 190 cm groß, stämmige Statur, graue Arbeitskleidung. Zeugenhinweise sind an die Polizei Salzgitter unter der Telefonnummer 05341 1897-0 zu richten.

Diese Meldung wurde am 08.05.2024, 05:11 Uhr durch die Polizei Salzgitter übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Salzgitter

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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