Bei Köln werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 1. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Bei Köln kommt es am 07.05.2024 und am 08.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 1. Das Problem ist eine Folge der kurzfristigen Erkrankung von Personal. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, beispielsweise in Köln, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in NRW im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 07.05.2024 | 10.00 Uhr |
Ende: | 08.05.2024, | 11.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 08.05.2024 | 04.17 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RE 1 (RRX) leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 1 (RRX), Aachen Hbf (22:51) - Dortmund Hbf (01:26), Komplettausfall RE 1 (RRX), Dortmund Hbf (02:45) - Köln Hbf (04:23), Komplettausfall RE 1 (RRX), Hamm (Westf) Hbf (04:17) - Aachen Hbf (07:07), Teilausfall von Köln Hbf (06:15) nach Aachen Hbf (07:07) RE 1 (RRX), Aachen Hbf (07:51) - Hamm (Westf) Hbf (10:39), Teilausfall von Aachen Hbf (07:51) nach Köln Hbf (08:49) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie den Folgetakt."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de