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Blaulichtreport für Blieskastel, 22.04.2024: Diebstahl zweier Wohnwägen in Blieskastel

Diebstahl in Blieskastel aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Polizeiinspektion Homburg.

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Diebstahl zweier Wohnwägen in Blieskastel

Blieskastel (ots) -

Im Zeitraum zwischen dem 19.04.2024 und den Morgenstunden des 22.04.2024 kam es in der Blickweilerstraße in Blieskastel zu einem Diebstahl eines hochwertigen Wohnwagens der Marke Tabbert. Bislang unbekannte Täter entwendeten den Wohnanhänger vom verschlossenen Gelände eines dort ansässigen Betriebs.

Zu einem weiteren Diebstahl eines Wohnwagens kam es in Blieskastel-Blickweiler. In der Nacht vom 21. auf den 22.04.2024 wurde ein Wohnwagen der Marke Fendt in der Straße Auf dem Kissel von einem Privatgrundstück entwendet.

Aufgrund der örtlichen Nähe der beiden Tatorte kann ein Tatzusammenhang nicht ausgeschlossen werden.

Zeugen, die Angaben zum Verbleib der Wohnanhänger, zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen (insbesondere größere Pkw/ Transporter, geeignet als Zugfahrzeug) machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Homburg, 06841/1060, in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 22.04.2024, 04:14 Uhr durch die Polizeiinspektion Homburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Saarpfalz-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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