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Blaulichtreport für Lauf an der Pegnitz, 22.04.2024: (404) Diebstähle aus unversperrten Kraftfahrzeugen - Zeugenaufruf

Diebstahl in Lauf an der Pegnitz aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Mittelfranken.

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

(404) Diebstähle aus unversperrten Kraftfahrzeugen - Zeugenaufruf

Lauf an der Pegnitz (ots) -

In den frühen Sonntagmorgenstunden (21.04.2024) entwendeten Unbekannte Gegenstände aus mehreren unversperrten Fahrzeugen in Simmelsdorf (Lkrs. Nürnberger Land). Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Wie mit Meldungen 181 und 237 berichtet, ereigneten sich in Mittelfranken zahlreiche Diebstähle aus Fahrzeugen, welche unversperrt auf Straßen oder auch vor Wohnanwesen geparkt waren. Aktuell geht die Kriminalpolizei seit Jahresbeginn von über 100 Fällen in ganz Mittelfranken aus.

In den frühen Sonntagmorgenstunden entwendeten Unbekannte Gegenstände aus mindestens acht Fahrzeugen in Simmelsdorf. Die Fahrzeuge waren meist vor den Wohnanwesen unversperrt geparkt. Die Unbekannten entwendeten Bargeld, persönliche Dokumente, Jacken und Bankkarten, welche sich in den Autos befanden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0911 2112-3333.

Die Beamten warnen erneut vor dieser Vorgehensweise und raten zu erhöhter Vorsicht. Insbesondere wird darauf hingewiesen, die geparkten Fahrzeuge unbedingt zu versperren bzw. wenn möglich, in Garagen einzustellen. Auch sollte darauf geachtet werden, keine Wertgegenstände im Fahrzeug liegen zu lassen. Des Weiteren wird darum gebeten, auffällige Beobachtungen (um Fahrzeuge herumschleichende Personen etc.) unverzüglich über den Notruf 110 der Polizei zu melden.

Erstellt durch: Michael Petzold / mc

Diese Meldung wurde am 22.04.2024, 04:11 Uhr durch das Polizeipräsidium Mittelfranken übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fürth

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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