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Blaulichtreport für Stuttgart-Mitte/-Bad Cannstatt/-Zuffenhausen, 22.04.2024: Einbrecher machen Beute - Zeugen gesucht

Cyberkriminalität in Stuttgart-Mitte/-Bad Cannstatt/-Zuffenhausen aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Stuttgart.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / smolaw11

Einbrecher machen Beute - Zeugen gesucht

Stuttgart-Mitte/-Bad Cannstatt/-Zuffenhausen (ots) -

Unbekannte sind über das vergangene Wochenende (19. bis 22.04.2024) in einen Imbiss in der Klett-Passage, eine Gaststätte an der Remscheider Straße und ein Geschäft an der Straßburger Straße eingebrochen. In der Klett-Passage gelangten die Einbrecher zwischen Freitag, 20.20 Uhr und Samstag, 09.10 Uhr auf unbekannte Weise in einen Flur, wo sie eine Tür zum Imbiss aufbrachen. Dort stahlen sie drei Tablet-Computer im Wert von rund 1.500 Euro. An der Remscheider Straße hebelten die Täter in der Nacht zum Samstag, zwischen 21.30 Uhr und 10.10 Uhr, die Eingangstür auf und betraten den Gastraum. Dort brachen sie eine Geldkassette auf und stahlen daraus mehrere Hundert Euro. An der Straßburger Straße beobachtete ein Zeuge, wie eine unbekannte Person die Scheibe eines Mobilfunkladens einschlug und hineinstieg. Nachdem er mehrere Gegenstände, darunter Mobiltelefone, erbeutet hatte, flüchtete er in unbekannte Richtung. Alarmierte Polizeibeamte fahndeten nach dem Flüchtigen, trafen ihn aber nicht mehr an. Zeugen werden gebeten, sich im Fall der Klett-Passage unter der Rufnummer +4971189903200 an das Polizeirevier 2 Wolframstraße, im Fall der Remscheider Straße unter der Rufnummer +4971189905778 an die Kriminalpolizei und im Fall der Straßburger Straße unter der Rufnummer +4971189903700 an das Polizeirevier 7 Ludwigsburger Straße zu wenden.

Diese Meldung wurde am 22.04.2024, 04:11 Uhr durch das Polizeipräsidium Stuttgart übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Esslingen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Esslingen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Esslingen 284 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 13% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 33%. Unter den insgesamt 86 Tatverdächtigen befanden sich 57 Männer und 29 Frauen. 48% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2110
21 bis 2510
25 bis 3010
30 bis 4022
40 bis 5013
50 bis 6013
über 608

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 294 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Esslingen bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 45%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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