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für Wiesbaden, 19.04.2024: Bundeskanzler Scholz besucht das BKA / Einladung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Cyberkriminalität in Wiesbaden aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Bundeskriminalamt.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

Bundeskanzler Scholz besucht das BKA / Einladung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Wiesbaden (ots) -

Bundeskanzler Olaf Scholz wird am kommenden Donnerstag, 25. April 2024, das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden besuchen.

Begrüßt wird der Bundeskanzler durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch.

Im Rahmen des Besuchs wird das BKA dem Bundeskanzler unter anderem die Drohnenabwehr und Einsatzmöglichkeiten von First-Response-Drohnen erläutern. Außerdem informiert sich Olaf Scholz über die Arbeit und die operativen Fähigkeiten der Cybercrime-Bekämpfung im BKA sowie über die Fähigkeiten bei der Mobilfunkforensik mit einem Besuch im Mobilfunklabor.

Zum Abschluss des Besuchs wird Bundeskanzler Olaf Scholz für interessierte Medienvertreterinnen und Medienvertreter ein Pressestatement geben.

Ort: Bundeskriminalamt, Gustav-Nachtigal-Str. 5, 65189 Wiesbaden

Ablauf: 14:00 - 14:45 Uhr:

Einlass für Medienvertreterinnen und Medienvertreter. An der Wache erhalten Sie Ihren Besucherausweis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden und daher ein gewisser Vorlauf zur Veranstaltung einzuplanen ist.

Programmpunkte: Drohnenüberwachung und Drohnenabwehr, Vorstellung der Cybercrime-Bekämpfung anhand eines operativen Fallbeispiels, Besuch Mobilfunklabor, Statement Bundeskanzler Olaf Scholz

Ende: gegen 17:00 Uhr

Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:Bitte akkreditieren Sie sich unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie dem vertretenden Medium bis zum 22. April 2024, 11:00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle des Bundeskriminalamts unter pressestelle@bka.bund.de.

Anmeldeschluss ist Montag, 22. April 2024, 11 Uhr. Eine spätere Akkreditierung ist leider nicht möglich.

Rechtliche Informationen zur DatenerhebungAn dieser Veranstaltung nehmen u.a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil. Der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eine gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA). Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKAG obliegt dem BKA zudem der innere Schutz der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonders festzulegenden Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten.Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Schutzauftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die im Rahmen der Veranstaltung in die räumliche Nähe der vom BKA zu schützenden Personen bzw. in deren Aufenthaltsräume gelangen oder gelangen können. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen.Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Schutzaufgaben gemäß § 6 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.

Diese Meldung wurde am 19.04.2024, 04:13 Uhr durch das Bundeskriminalamt übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Wiesbaden

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Wiesbaden 369 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 59%. Unter den insgesamt 150 Tatverdächtigen befanden sich 93 Männer und 57 Frauen. 45% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2123
21 bis 2523
25 bis 3020
30 bis 4042
40 bis 5024
50 bis 6013
über 605

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 431 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Wiesbaden bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 66%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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