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Polizeimeldungen für Kassel, 18.04.2024: Polizei bietet Fahrradcodierungen am 23. und 24. April im "Radhaus" am Kasseler Rathaus an

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Polizei bietet Fahrradcodierungen am 23. und 24. April im "Radhaus" am Kasseler Rathaus an

Kassel (ots) -

Kassel: Gemeinsam mit der Stadtpolizei der Stadt Kassel bieten die Fachberaterinnen und Fachberater für Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Nordhessen an zwei Tagen kostenlose Fahrradcodierungen im Fahrradparkhaus "Radhaus" am Kasseler Rathaus an. Eine Anmeldung ist im Vorfeld nicht erforderlich. Sowohl am Dienstag, 23. April 2024, als auch am Mittwoch, 24. April 2024, können Interessierte ihre Räder dort in der Zeit von 11:00 bis 16:00 Uhr ohne vorherigen Termin kostenlos codieren lassen. Gegebenenfalls ist mit etwas Wartezeit zu rechnen.

Das "Radhaus" befindet sich auf der Rückseite des Rathauses, im unteren ehemaligen Pkw-Parkdeck des sanierten Flügels. Es ist über eine neugeschaffene Zufahrt von der Oberen Karlsstraße aus zu erreichen.

Bei der Fahrradcodierung wird eine individuelle Nummer in den Rahmen des Rades eingraviert. Im Falle des Diebstahls gibt der Code der Polizei Hinweise auf den rechtmäßigen Eigentümer. Dies macht es den Dieben zudem erheblich schwerer, ihr Diebesgut weiterzuverkaufen.

Zum Termin selbst muss ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Eigentumsnachweis für das zu codierende Rad mitgebracht werden. Carbon- und Bambusrahmen können nicht codiert werden. E-Bike- und Pedelec-Besitzer werden gebeten, den Schlüssel für den Akku mitzubringen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei neueren Fahrrädern durch das Einstanzen des Codes und der damit vorgenommenen Veränderung am Rahmen eine noch vorhandene Herstellergarantie erlöschen kann. Interessierte werden daher gebeten, dies vor der Terminvergabe bei ihrem Fahrradhersteller abzuklären.

Diese Meldung wurde am 18.04.2024, 04:11 Uhr durch das Polizeipräsidium Nordhessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kassel

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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