Erstellt von Eric Mittmann - Uhr

GEZ-Rundfunkgebühren: Diese Gruppen entgehen der GEZ-Gebühr

Die GEZ-Gebühren sind für viele ein Graus. Dabei wird nicht jeder in Deutschland gleich zur Kasse gebeten. Wer sich alles befreien kann, was dabei zu beachten ist und warum wir überhaupt Rundfunkgebühren zahlen, erfahren Sie hier.

"GEZ gehört abGEZchafft!": Für viele Menschen in Deutschland sind die Gebühren ein Dorn im Auge. (Foto) Suche
"GEZ gehört abGEZchafft!": Für viele Menschen in Deutschland sind die Gebühren ein Dorn im Auge. Bild: dpa/ Paul Zinken

Wie "t-online.de" schreibt, erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sowohl einen Grundversorgungs- als auch Programmauftrag. Die "finanzielle Unterstützung" des Rundfunkteilnehmers garantiert dabei die in Deutschland gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien.

Wer GEZ-Gebühren zahlen muss, weiß: Die Beitragshöhe beträgt 17,50 Euro pro Monat, unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte pro Haushalt. Für die Zahlung der Gebühren muss pro Haushalt eine volljährige Person beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet sein. So viel ist bekannt. Doch wer muss denn nun eigentlich GEZ-Gebühren zahlen?

Studenten, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung: Diese Menschen müssen nicht zur Kasse

Drei Personengruppen können sich in Deutschland von den GEZ-Gebühren befreien lassen:

  • Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter
  • Menschen mit Behinderung (unter bestimmten Voraussetzungen allerdings nicht in vollem Ausmaß)

Die genauen Bedingungen der Befreiung erfahren Sie auf der Internetpräsenz des Rundfunkbeitrags. Sollten Sie eine Befreiung beantragen, sollte dies stets per Einschreiben erfolgen. Erhalten Sie trotz einer Kündigung Zahlungsaufforderungen, dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren. Erheben Sie stattdessen Einspruch und berufen Sie sich auf ihren Antrag auf Befreiung.

Sonderfall Wohngemeinschaft: Das müssen Sie beachten

Wie zuvor erwähnt, muss pro Wohnung lediglich eine Person GEZ-Gebühren zahlen. Es ist also pro Wohnung nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Dies gilt auch im Fall einer Wohngemeinschaft. Wer den Beitrag zahlt, entscheiden die Bewohner selbst.

Sollten alle innerhalb der Wohngemeinschaft lebenden Menschen die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, muss keine Gebühr gezahlt werden. Sobald allerdings eine Person aus diesem Kriterium herausfällt, ist diese beitragspflichtig, muss sich anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag zahlen.

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mie/hos/news.de

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