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Corona-Lockerungen im Überblick: Endlich Urlaub! DIESE Regeln gelten für Ihren Pfingsturlaub

Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub. Die Möglichkeiten in der Corona-Pandemie sind weiterhin begrenzt. Doch mancherorts wird kräftig gelockert. Wo Urlaub über Pfingsten in Deutschland schon jetzt wieder möglich ist, das erfahren Sie hier.

Diese Lockerungen gelten für Urlauber in Deutschland. (Foto) Suche
Diese Lockerungen gelten für Urlauber in Deutschland. Bild: dpa

Viele sehnen sich nach Urlaub, doch in der Corona-Pandemie bleiben Möglichkeiten dazu weiterhin begrenzt. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greifen dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen. In Regionen mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über die Corona-Maßnahmen. Mancherorts wird kräftig gelockert. Damit Sie für Ihren bevorstehenden Pfingsturlaub gewappnet sind, finden Sie nachfolgend alle Corona-Regeln und Lockerungen der Bundesländer im Überblick.

Urlaub über Pfingsten 2021: Reisebeschränkungen und Lockerungen der Corona-Maßnahmen

BADEN-WÜRTTEMBERG

Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen nacheinander unter Auflagen wieder öffnen. Die Betriebe dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.

SACHSEN

In Sachsen sind touristische Übernachtungen aktuell nur auf Campingplätzen und Ferienwohnungen erlaubt. Vorausgesetzt die Inzidenz liegt bei unter 100. Bei Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden. Restaurants dürfen im Außenbereich öffnen. Bei als zwei Hausstände am Tisch, müssen aktuelle Tests aller vorliegen. Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Fällt sie unter 50 entfallen Terminbuchungen, Tests und Kontakterfassungen der Besucher.

BRANDENBURG

Die Landesregierung hatte am Dienstag erste Lockerungen der Corona-Regeln bekannt gegeben. So ist ab Freitag vor Pfingsten für zwei Haushalte das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten mit eigenen Sanitäranlagen erlaubt, wenn die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche stabil unter 100 liegt sowie ein Hygienekonzept und Negativtests vorliegen. Hotels und Pensionen können noch nicht öffnen - gleiches gilt für Bäder und Thermen.

BAYERN

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 5-Tages-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test und regelmäßige weitere Tests während des Aufenthalts. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen.

BERLIN

In Berlin dürfen seit Mittwoch Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Unter anderen sind touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin. Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Ab dem 21. Mai dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen - allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen - außen und innen. Auch einheimische Dauercamper sollen nach Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von Pfingsten an wieder über Nacht auf den Plätzen bleiben können. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet.

NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.

NORDRHEIN-WESTFALEN

In NRW sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden.

SACHSEN-ANHALT

Sachsen-Anhalts Landesregierung will nach Pfingsten weitere Öffnungen in Gebieten mit niedrigen Corona-Zahlen ermöglichen. "Wir wollen im Bereich zwischen 50 und 100 weitere Möglichkeiten eröffnen", kündigte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an. Konkret will die Landesregierung eine Spanne zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100 festlegen, in der sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt über einen bestimmten Zeitraum bewegen muss, um weitere Öffnungen erlauben zu dürfen. Mit einem negativen Testergebnis sollen wieder Urlaub in Hotels und Restaurantbesuche im Innenbereich möglich werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland seit Montag wieder offen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben normalisiert. Gefordert sind aber neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Corona-Tests vor der Anreise und dann alle drei Tage. Überall im Land ist bereits die Außengastronomie erlaubt.

THÜRINGEN

In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 sind Besuche im Biergarten erlaubt. Außerdem dürfen Restaurants oder Cafés ihre Terrassen öffnen. Gäste müssen sich allerdings vorher anmelden und einen negativen Test vorweisen. Bleibt der Wert niedrig, soll über Pfingsten Urlaub auf Campingplätze und in Ferienwohnungen möglich sein. Hotels bleiben für Urlauber jedoch weiterhin geschlossen!

SAARLAND

Im Saarland bleiben Hotels- und Campingplätze auch über Pfingsten noch geschlossen. Außengastronomie, Museen, Kinos, Theater, Zoos und Fitnessstudios dürfen unter Hygieneauflagen öffnen. Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test, um sie zu nutzen.

RHEINLAND-PFALZ

Ab einer Inzidenz von 100 sind Übernachtungen in Ferienwohnungen und ein Urlaub im autarken Wohnwagen erlaubt. Hotels können dann gebucht werden, wenn Frühstück auf dem Zimmer möglich ist. Auch ein eigenes Bad muss vorhanden sein. Es gilt auch hier ein negativer Test bei Anreise, der alle 48 Stunden nachgeholt werden muss. Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Gastronomie auch innen wieder öffnen, mit Abstand, Test und Maske.

HESSEN

Campingplätze sind in Städten und Kreisen seit dem 17. Mai mit einer Inzidenz von unter 100 geöffnet. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, wenn die Inzidenz nach der Stufe 1 (Fünf Tage unter 100) weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 liegt. Bei dieser Stufe darf auch drinnen mit Auflagen geöffnet werden. Dazu zählen ein aktueller Corona-Test, Abstand, die Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste. Für den Außenbereich gilt die Abstandsregel, Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten. Ein aktueller Test wird empfohlen.

HAMBURG und BREMEN

Ein Öffnungstermin für Gastronomie und Hotels ist noch nicht geplant. Auch wurde bislang noch keine Öffnung der Campingplätze in Aussicht gestellt. Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sind unter Auflagen wieder möglich. Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel sind erlaubt. Voraussetzung für alle Öffnungen ist ein negativer Test, eine vollständige Impfung oder Genesene. Auch in Bremen bleiben die Campingplätze vorerst noch geschlossen.

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/kns/news.de/dpa

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